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Werden Einzelunternehmen in das Firmenbuch eingetragen?

Prinzipiell beruht die Eintragung von Einzelunternehmen auf freiwilliger Basis. Wenn aber ein Einzelunternehmen in zwei Geschäftsjahren hintereinander einen Umsatz von jeweils mehr als € 700.000,- oder in einem Jahr einen Umsatz von über € 1.000.000,- erwirtschaftet, wird die Eintragung ins österreichische Firmenbuch verpflichtend.

Im Übrigen besteht bei einer freiwilligen Eintragung keine Bilanzierungspflicht.

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