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Was ist ein Superädifikat?

Ein Superädifikat ist ein Gebäude, das nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleiben soll. Es entsteht dadurch, dass Bauherr und Eigentümer sich darüber einigen, dass das zu errichtende Bauwerk dem Grundeigentümer nicht ins Eigentum zuwachsen soll.
Der Eigentümer des errichteten Gebäudes ist daher jemand anderer, als jene Person, die das Grundstück besitzt.
Ein Superädifikat ist im Normalfall auf eine Dauer von 70 bis 100 Jahre befristet.

Bei einem Superädifikat handelt es sich (im Gegenteil zum Baurecht) um keinen selbstständigen Bestandteil einer Einlage im Grundbuch. Ein Superädifikat kann im Urkundenhinterlegungsregister ersichtlich gemacht werden.

Beispiel:
Jemand errichtet eine Badehütte auf einem Grundstück an einem See. Dieses Grundstück steht allerdings im Eigentum der Gemeinde.
Dabei handelt es sich um eine Ausnahme vom Grundsatz, dass dem Eigentümer des Grundstücks alles gehört, was auf dem Grundstück erbaut wurde.
Grundstückseigentum und Eigentum am Gebäude fallen hier ausnahmsweise zwei unterschiedlichen Personen zu.

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